Ferienwohnungen Kiliansblick
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienwohungen & Gästehaus Kiliansblick

1. Reservierung
Der Abschluss eines Beherbergungsvertrages kommt durch die mündliche, schriftliche, fernmündliche oder elektronische Beauftragung des Gastes zur Reservierung der Ferienwohnung zustande. Durch die Reservierung erkennen der Besteller und die mit ihm angemeldeten Gäste diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im vollem Umfang an.

2. Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag tritt erst nach Eingang der Anzahlung = 50 % des Gesamtmietpreises im Anschluss an den mündlichern, schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Reservierungsauftrag des Gastes in Kraft. Die Anzahlung muss innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des vereinbarten Reservierungsauftrages geleistet werden. Nach dem Eingang der Anzahlung erhält der Gast eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Der Gast und der Vermieter sind dann an die Einhaltung des Beherbergungsvertrages und der Regeln zur Nutzung der Ferienwohnung gebunden. Bei Zahlungsverzug tritt der Beherbergungsvertrag nicht in Kraft und die Ferienwohnung wird anderweitig verwendet. Wenn Stornierungen oder Buchungsbestätigungen aufgrund fehlerhafter Übermittlung beim Vermieter nicht eingehen, so muss der Gast innerhalb des Zeitraums, in dem unter gewöhnlichen Umständen mit einer Antwort (Reservierungs- oder Absagebestätigung) zu rechnen ist, mündlich, schriftlich, fernmündlich oder elektronisch beim Vermieter nachfragen.

3. Restzahlung
Am Anreisetag ist der Restbetrag in Bar in einer Summe fällig. Bei kurzfristiger Anmietung vor Ort kann die 50 %ige Anzahlung und der Restbetrag nur in Bar beglichen werden. Wird die Restzahlung am Anreisetag nicht geleistet so erfolgt polizeiliche Anzeige. Die Kosten des Regressverfahrens übernimmt der Gast. Leistet der Gast die Restzahlung nicht, so erlischt sein Anspruch auf Unterbringung in der Ferienwohnung. Ein Rückerstattungsanspruch für die geleistete Anzahlung hat der Gast nicht.

4. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich die Ferienwohnung gereinigt, vollständig und pünktlich zu dem in Ziffer 7 genannten Zeitpunkt dem Gast zur Verfügung zu stellen. Die Endreinigung ist vorbehaltlich Ziffer 7 im Mietpreis enthalten (siehe hierzu Angaben unter www.fewo-kiliansblick.de).

5. Stornobedingungen
Der Rücktritt vom Beherbergungsvertrag hat mündlich, schriftlich, fernmündlich oder elektronisch zu erfolgen. Nimmt der Gast die Ferienwohnung nicht in Anspruch gelten folgende Stornobedingungen. Bis 31 Tage vor dem gebuchten Termin ist der Rücktritt kostenfrei. Von 30 Tage bis 15 Tage vor dem Buchungstermin werden 25 % und ab 14 Tagen vor dem Buchungstermin werden 50 % der Mietkosten berechnet, soweit es dem Vermieter nicht gelingt die Wohnung während des annullierten Zeitraums anderweitig zu vermieten. Findet der Rücktritt weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt statt, so müssen die Mietkosten in voller Höhe bezahlt werden. Eine Rücvergütung findet nicht statt.

6. Untervermietung
Eine Untervermietung der Ferienwohnung ist grundsätzlich nicht möglich.

7. Check in/Check out
Die Ferienwohnung steht den Gästen am Anreistag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr an den Vermieter übergeben werden. Das Geschirr muss gespült und eingeräumt sein. Wenn die Verschmutzung der Ferienwohnung oder des Zubehörs das übliche Maß erheblich übersteigt, so wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 50,-- € fällig.

8. Rauchverbot

Innerhalb des Hauses und besonders innerhalb der Ferienwohnung herrscht striktes Rauchverbot.
Für alle Schäden und Folgekosten wie Raumluftreinigung, zusätzliche Intensivreinigung der Wände und Einrichtungen, oder Ersatz von durch das Rauchen nicht mehr verwendbarer Einrichtungsgegenstände haften die Gäste in vollem Umfang.

9. Wohlverhalten
Der Gast hat sich so zu verhalten, dass die Allgemeinheit nicht in besonderem Maße durch ihn beeinträchtigt wird. Ruhestörungen, besonders zur Nachtzeit, oder Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berechtigen den Vermieter zur sofortigen, fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages. Der Gast hat in diesem Fall die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Eine Nichtbeachtung bzw. Weigerung zum Verlassen der Ferienwohnung zieht eine Strafanzeige gem. § 123 StGB (Hausfriedensbruch) nach sich. Ein Rückerstattungsanspruch auf bereits gezahlten Mietpreis hat der Gast in diesem Fall nicht.

10. Schadenersatz:
Wenn bei unsachgemäßen Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Zubehör sowie durch mitgebrachte Gegenstände und Geräte Schäden an der Wohnung, den Installationen und der Einrichtung auftreten, sind diese vom Gast zu ersetzen.

11. Kerzen
Brennende Kerzen dürfen benutzt werden. Sie sind nur unter Aufsicht zu betreiben.

12. Haustiere:
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

13. Elektrogeräte
Die Elektrogeräte sind lt. bereitgestellten Bedienungsanleitungen sachgerecht zu bedienen. Mitgebrachte Elektrogeräte müssen den geltenden Technischen Regeln entsprechen und ebenfalls sachgerecht eingesetzt werden.

14. Nutzungsbedingungen/Verlust
Die Nutzung evtl. auf dem Grundstück bereitstehender Spiel- und Freizeitgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie bei der Benutzung der Geräte durch Ihre Kinder besonderen Aufsichtspflichten gerecht werden müssen. Auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Der Verlust der Wohnungsschlüssel oder deren Beschädigung ist dem Vermieter sofort zu melden, die Kosten für die Reparatur oder deren Ersatz sind vom Gast zu ersetzen.

15. Internet
Falls Internet zur Verfügung gestellt wird so darf dieses nur zu Informationszwecken genutzt werden. Es ist verboten illegale Dateien, Bilder, Musik, Filme etc. downzuloaden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass minderjährige Kinder keinen uneingeschränkten Zugang zum Internet erhalten. Auch hier wird auf die besonderen Aufsichtspflichten durch die betreuenden Personen hingewiesen.

16. Diebstahl
Jeder Diebstahl, oder die mutwillige bzw. vorsätzliche Beschädigung von Einrichtungsgegenständen wird zur Anzeige gebracht.

17. Unwirksamkeitsregel
Bei Unwirksamkeit einer Geschäftsbedingung gelten die Regelungen nach § 313 BGB.

18. Erfüllungsort
Der Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag ist der Amtsgerichtsbezirk Bamberg.

Stand August 2009

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